
Seit 08.12.2009 ist Georg W. Fink "öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Reitanlagen und Stallbau in der Pferdehaltung" und damit einer der ersten Sachverständige auf dem Gebiet "Reitanlagen und Stallbau in der Pferdehaltung" in Deutschland.
Seit dem 26.07.2018 ist Stefanie Arnhard "öffentlich bestellte und vereidigter Sachverständiger für Reitanlagen und Stallgebäude in der Pferdehaltung" und damit eine weitere Sachverständige auf diesem Gebiet.

„Grundsätzlich ist der Begriff „Sachverständiger" in Deutschland nicht geschützt. Die öffentliche Bestellung als Sachverständiger ist jedoch gesetzlich geregelt.
Um als Sachverständige/r öffentlich bestellt zu werden, müssen Sie Ihre Eignung und Ihre besondere Sachkunde in einem anspruchsvollen Verfahren nachweisen.
Öffentlich bestellte Sachverständige genießen daher ein gutes Ansehen in der Gesellschaft und Ihren Gutachten kommt eine erhöhte Glaubwürdigkeit zu.
Auf ihre Aussagen verlassen sich Gerichte, Behörden, Versicherungen, Privatpersonen und Unternehmen."
IHK München und Oberbayern
In welchen Fällen können öffentlich bestellte Sachverständige gute Dienste leisten?
Hier einige Beispiele:
Beraten: Neutrale und kompetente fachliche Beratung
Beurteilen: Schadensanalyse oder Ermitteln einer Schadensursache
Bewerten: Immobilienbewertung oder Bewertung eines Vermögensgegenstandes
Vermitteln: Außergerichtliche Klärung eines fachlichen Streits
Dokumentieren: Dokumentation eines bestimmten Zustandes zu Beweiszwecken
Gerichtsverfahren: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden
von Gerichten zum Gerichtsgutachter ernannt
IHK München und Oberbayern
Unsere Gutachten-Schwerpunkte >>
Bei Bedarf ziehen wir kompetente Fachlabore für unsere Untersuchungen hinzu. Diese erstellen dann Detailanalysen im Labor, die wir in unseren Gutachten verwenden.
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